o.g. Zuweiser

Was bedeutet „o.g. Zuweiser“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"O.g. Zuweiser" ist eine Abkürzung und steht für "oben genannter Zuweiser". In einem medizinischen Dokument bezieht sich das auf die Person oder Einrichtung, die den Patienten an die aktuelle medizinische Einrichtung überwiesen hat. Es könnte sich dabei um einen Arzt, ein Krankenhaus oder eine andere medizinische Einrichtung handeln.

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