Objektivierbar keine Hörminderung

Was bedeutet „Objektivierbar keine Hörminderung“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"Objektivierbar keine Hörminderung" bedeutet, dass bei einer Untersuchung keine Anzeichen für eine verminderte Hörfähigkeit festgestellt werden konnten. Das heißt, trotz möglicher subjektiver Wahrnehmungen, wie zum Beispiel das Gefühl, schlechter zu hören, zeigen die medizinischen Tests keine Beeinträchtigung des Hörvermögens.

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