Niedergelassener Kollege

Was bedeutet „Niedergelassener Kollege“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

Ein "niedergelassener Kollege" ist ein Arzt, der eine eigene Praxis hat und nicht in einem Krankenhaus arbeitet. Dieser Arzt hat sich also "niedergelassen", das heißt, er hat sich an einem bestimmten Ort mit seiner Praxis etabliert, um Patienten zu behandeln.

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