Was bedeutet „Niedergelassener Kollege“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.
Ein "niedergelassener Kollege" ist ein Arzt, der eine eigene Praxis hat und nicht in einem Krankenhaus arbeitet. Dieser Arzt hat sich also "niedergelassen", das heißt, er hat sich an einem bestimmten Ort mit seiner Praxis etabliert, um Patienten zu behandeln.
BaluMed macht Medizin verständlich! Unsere ausführliche Befunderklärung „übersetzt“ komplexe medizinische Begriffe aus Befunden in leicht verständliche Sprache. Mit einer Kombination aus künstlicher Intelligenz und ärztlicher Expertise bieten wir schnell verfügbare und zuverlässige Informationen.