Nicht signifikant verschmälert

Was bedeutet „Nicht signifikant verschmälert“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"Nicht signifikant verschmälert" bedeutet in der Medizin, dass ein Raum oder eine Öffnung in einem Körperbereich nicht in einem Maße verengt ist, das als bedeutend oder wichtig angesehen wird. Es ist also nur eine sehr geringe oder gar keine Verengung vorhanden. In diesem Kontext bezieht sich das auf den Subakromialraum, einen Bereich in der Schulter.

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