Nicht pathologisch vergrößert

Was bedeutet „Nicht pathologisch vergrößert“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"Nicht pathologisch vergrößert" ist ein medizinischer Ausdruck, der bedeutet, dass etwas nicht unnatürlich oder krankhaft groß ist. Es wird oft verwendet, um zu beschreiben, dass ein Organ, eine Struktur oder ein Gewebe im Körper nicht größer ist als es normalerweise sein sollte. Es bedeutet, dass es keine Anzeichen für eine Krankheit oder einen Zustand gibt, der eine Vergrößerung verursachen könnte.

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