N. IV

Was bedeutet „N. IV“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"N. IV" ist eine Abkürzung, die in der Medizin verwendet wird und steht für "Nervus trochlearis", den vierten Hirnnerv. Dieser Nerv ist wichtig für die Bewegung der Augen. Er hilft dabei, das Auge nach innen und unten zu bewegen.

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