Kein suspekter markraumverdrängender Prozess

Was bedeutet „Kein suspekter markraumverdrängender Prozess“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"Kein suspekter markraumverdrängender Prozess" bedeutet, dass keine Anzeichen für eine ungewöhnliche Masse oder Wucherung gefunden wurden, die den normalen Raum im Inneren der Knochen einnimmt oder verdrängt. In einfachen Worten, es gibt keine Hinweise auf etwas Ungewöhnliches, das den Platz im Knochen einnimmt, der normalerweise von Knochenmark eingenommen wird.

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