Was bedeutet „Kein Discusprolaps“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.
"Kein Discusprolaps" bedeutet, dass keine Bandscheibenvorwölbung vorliegt, die in den Raum hineinragt, in dem das Rückenmark oder die Nervenwurzeln liegen. Ein Discusprolaps, oft auch als Bandscheibenvorfall bezeichnet, tritt auf, wenn ein Teil der Bandscheibe aus ihrer normalen Position herausgedrückt wird.
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