Kein abszessverdachtigen Prozess

Was bedeutet „Kein abszessverdachtigen Prozess“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.

Erklärung

"Kein abszessverdächtiger Prozess" bedeutet, dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass eine Ansammlung von Eiter in einem neu gebildeten Hohlraum im Körper vorliegt. Ein Abszess ist eine Art von Infektion, die oft Schmerzen und Schwellungen verursacht. In diesem Kontext gibt es keine Hinweise auf solch eine Infektion.

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