Was bedeutet „I.v. Gabe von nicht ionischem KM“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.
"I.v. Gabe von nicht ionischem KM" bezieht sich auf die Verabreichung eines nicht-ionischen Kontrastmittels durch eine Vene. Kontrastmittel sind spezielle Substanzen, die in den Körper eingeführt werden, um bestimmte Strukturen oder Flüssigkeiten in medizinischen Bildern, wie z.B. bei einer Computertomographie, besser sichtbar zu machen. Nicht-ionische Kontrastmittel sind eine Art von Kontrastmitteln, die weniger Nebenwirkungen haben als ionische Kontrastmittel.
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