Was bedeutet „Dig. I.“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.
"Dig. I." ist eine Abkürzung, die in medizinischen Dokumenten verwendet wird und steht für "Digitus I". Das ist der lateinische Begriff für den Daumen. Also, wenn in einem medizinischen Dokument "Dig. I." steht, bezieht sich das auf den Daumen.
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