Was bedeutet „4. und 5. Strahl“ in einem Befund oder Arztbrief? In unserem Medizinlexikon finden Sie eine patientenfreundliche Erklärung der Bedeutung dieses medizinischen Fachbegriffs.
"4. und 5. Strahl" bezieht sich auf die vierte und fünfte Finger oder Zehen an einer Hand oder einem Fuß. In der Medizin werden die Finger und Zehen als "Strahlen" bezeichnet. Der erste Strahl ist der Daumen oder die große Zehe, und die Zählung geht dann bis zum fünften Strahl, der der kleine Finger oder die kleine Zehe ist.
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